Auswirkungen der Unterzeichnung eines befristeten Arbeitsvertrags nach Arbeitsantritt |
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Die nur mündlich vereinbarte Befristung ist mangels Schriftform nichtig mit der Folge, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Die spätere schriftliche Niederlegung des Vertrags führt nicht zur Wirksamkeit der Befristung. (BAG-Urt. v. 1.12.2004 7 AZR 198/04) |
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