Unwirksamkeit von Haftungsbeschränkungsklauseln einer Autowaschanlage |
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Aus der Überlegung heraus, dass die Benutzer der Waschanlage berechtigterweise eine Reinigung ihrer Fahrzeuge ohne Beschädigung erwarten, haben die Richter entschieden, dass diese Freizeichnungsklauseln unwirksam sind, weil sie die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. (BGH-Urt. v. 30.11.2004 X ZR 133/03) |
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