Gesundheitsreform - Änderungen für Selbstständige


Zum 1.4 2007 trat die erste Stufe der Gesundheitsreform in Kraft. Das bedeutet auch für Selbstständige einige Veränderungen in der Krankenversicherung. Nachfolgend die wichtigsten Neuregelungen:
  • Selbstständige, die zuletzt privat krankenversichert waren, können sich ab dem 1.7.2007 in einem neuen, modifizierten Standardtarif bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichern. Ab dem 1.1.2009 ist dieser Personenkreis jedoch verpflichtet, sich gegen das Krankheitsrisiko in privaten Krankenversicherungen zu versichern. Bis zum 1.1.2009 steht es ihnen dagegen frei eine Krankenversicherung abzuschließen.

  • Selbstständige, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, sind seit dem 1.4.2007 wieder in die Versicherungspflicht einbezogen. Sie werden Pflichtmitglied ihrer ehemaligen gesetzlichen Krankenkasse.

  • Hauptberuflich Selbstständige, die im bisherigen Leben in Deutschland weder privat noch gesetzlich krankenversichert waren, werden der privaten Krankenversicherung zugeordnet. Sie können sich ab dem 1.7.2007 im modifizierten Standardtarif der PKV versichern. Auch hier gilt ab dem 1.1.2009 die Pflicht zum Abschluss einer Versicherung.

    Dagegen werden nebenberuflich Selbstständige der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet. Sie unterliegen ab dem 1.4.2007 der Versicherungspflicht und müssen einer ihnen wählbaren gesetzlichen Krankenkasse beitreten.

  • Für hauptberuflich Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, wurde ab dem 1.4.2007 der Mindestbeitrag abgesenkt. So gingen die Krankenkassen bisher immer von einem Einkommen über der Bemessungsgrenze von derzeit 3.562,50 Euro im Monat aus. Wer der Krankenkasse gegenüber ein geringeres Einkommen nachweist, kann den Beitrag senken. Bisher lag das für Berechnung des Mindestbeitrags angenommene Mindesteinkommen bei 1.837,50 Euro. Dieser Bemessungswert wurde ab dem 1.4.2007 auf 1.225 Euro abgesenkt.
Mindestbeiträge in der gesetzlichenKrankenkasse für Bemessungswert für Mindestbeitrag Mindest-Monats-Beitrag beim durchschnittlichen Beitragssatz (13,3 + 0,9 %)
hauptberuflich Selbstständige 1.225,00 Euro 173,95 Euro
Bezieher von Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) 1.225,00 Euro 173,95 Euro
nebenberuflich Selbstständige (bis 18 Std./Woche) 816,67 Euro 115,97 Euro
  • Für nebenberuflich Selbstständige ist der Verbleib in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse möglich, sofern das Gesamteinkommen des Selbstständigen die Grenze von 350 Euro/Monat (Betrag für das Jahr 2007) nicht übersteigt.

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