Neue Informationspflichten bei Versicherungsverträgen zum 1.1.2008


Die Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) ist am 21.12.2007 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und bestimmt, welche Informationen den Versicherungsnehmern vor dem Vertragsabschluss und während der Laufzeit des Vertrages übermittelt werden müssen. Erstmals ist auch eine Regelung zur Kostenangabe vorgesehen.

Künftig soll jeder Versicherungsnehmer vor Abschluss des Vertrages wissen, was ihn die angebotene Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung kostet. Ab 1.7.2008 müssen die Versicherer angeben, welche Kosten sie in die Prämie eingerechnet haben.

So sind z. B. bei der Lebensversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr u. a. folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
  • Angaben zur Höhe der in die Prämie einkalkulierten Kosten; dabei sind die einkalkulierten Abschlusskosten als einheitlicher Gesamtbetrag und die übrigen einkalkulierten Kosten als Anteil der Jahresprämie unter Angabe der jeweiligen Laufzeit auszuweisen;

  • Angaben zu möglichen sonstigen Kosten, insbesondere zu Kosten, die einmalig oder aus besonderem Anlass entstehen können;

  • Angabe der in Betracht kommenden Rückkaufswerte;

  • Angaben über die für die Überschussermittlung und Überschussbeteiligung geltenden Berechnungsgrundsätze und Maßstäbe;

  • Angaben über den Mindestversicherungsbetrag für eine Umwandlung in eine prämienfreie oder eine prämienreduzierte Versicherung und über die Leistungen aus einer prämienfreien oder prämienreduzierten Versicherung.

  • Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung muss ferner darüber informiert werden, dass der in den Versicherungsbedingungen verwendete Begriff der Berufsunfähigkeit nicht mit dem Begriff der Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsminderung im sozialrechtlichen Sinne oder dem Begriff der Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen in der Krankentagegeldversicherung übereinstimmt.
Für eine verbesserte Information der Verbraucher sorgt auch ein "Produktinformationsblatt", das ab 1.7.2008 für alle Neuverträge verbindlich vorgeschrieben wird. Die Versicherungsnehmer erhalten künftig vor jedem Vertragsschluss ein Merkblatt, das sie in besonders übersichtlicher und verständlicher Weise über die für den Abschluss oder die Erfüllung des Vertrages besonders wichtigen Umstände informiert.

Die Verordnung trat am 1.1.2008 in Kraft, mit Übergangsfristen bis zum 30.6.2008. Die Regelungen zur Kostenangabe und zum Produktinformationsblatt treten am 1.7.2008 in Kraft.

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