Arbeitsunfähigkeit - begründete Zweifel


Der Arbeitnehmer, der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall begehrt, hat darzulegen und zu beweisen, dass er arbeitsunfähig krank war. Diesen Beweis führt der Arbeitnehmer in der Regel durch Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Nach einer für den BKK Bundesverband durchgeführten Studie lassen sich 43 % der Männer und 38 % der Frauen von einem Arzt krankschreiben, obwohl sie gesund sind. Da ist es nicht verwunderlich, dass manchen Arbeitgebern an einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit Zweifel kommen. Diese können sich beispielsweise daraus ergeben, dass sich ein Arbeitnehmer auffällig häufig nur für kurze Dauer "krank meldet", die Arbeitsunfähigkeit oft den Wochenbeginn bzw. die Tage am Ende einer Woche betrifft oder eine Krankmeldung nach innerbetrieblichen Differenzen vorgelegt wird.

Hat der Arbeitgeber Zweifel am Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit, muss er den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern. Dazu kann sich der Arbeitgeber an die Krankenkasse des Arbeitnehmers wenden und diese bitten, eine Begutachtung des Arbeitnehmers beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung anzuordnen.

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