Anspruch auf Entgeltumwandlung - Aufklärungspflicht des Arbeitgebers |
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Im entschiedenen Fall war ein Arbeitnehmer bis zum 30.6.2010 bei einem Unternehmen beschäftigt. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangte er von seinem Arbeitgeber Schadensersatz mit der Begründung, dieser habe es pflichtwidrig unterlassen, ihn auf seinen Anspruch auf Entgeltumwandlung nach dem BetrAVG hinzuweisen. Bei entsprechender Kenntnis seines Anspruchs hätte er 215 seiner monatlichen Arbeitsvergütung in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt. Als Durchführungsweg hätte er die Direktversicherung gewählt. |
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