Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung im Kaufrecht |
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Insbesondere wenn - wie im entschiedenen Fall - in einer E-Mail mit auf 5 Seiten konkretisierten Mängeln einer Einbauküche und der Bitte um "schnelle Behebung" versehene Nachbesserungsverlangen die Nachbesserung aufgelistet wird, ist dies eine ausreichende Fristsetzung. Mit einer derartigen Formulierung wird nach Auffassung der BGH-Richter dem Verkäufer eine zeitliche Grenze gesetzt, die aufgrund der jeweiligen Umstände des Einzelfalls bestimmbar ist und ihm vor Augen führt, dass er die Nachbesserung nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt bewirken darf. |
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