Mietpreisbremse greift nicht bei laufenden Mietverhältnissen |
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Die Regelungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (sog. Mietpreisbremse) finden auf eine Mieterhöhungsvereinbarung während eines laufenden Mietverhältnisses keine Anwendung. |
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |