Vorfälligkeitsentschädigung – pauschalierter Institutsaufwand ist unzulässig |
||||
Die OLG-Richter kamen zu dem Urteil, dass der hier in Rechnung gestellte pauschale Aufwand für die vorzeitige Darlehensrückführung in Höhe von 300 € nur dann verlangt werden kann, wenn dem Verbraucher ausdrücklich der Nachweis eines geringeren oder entfallenden Schadens seitens der Bank gestattet ist. Das war hier nicht der Fall. |
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |