DSGVO – „Scoring“ bei der Kreditvergabe |
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Das „Scoring“ ist ein mathematisch-statistisches Verfahren, das es ermöglicht, die Wahrscheinlichkeit eines künftigen Verhaltens, wie etwa die Rückzahlung eines Kredits, vorauszusagen. Der Europäische Gerichtshof kam zu der Entscheidung, dass das „Scoring“ grundsätzlich als eine verbotene „automatisierte Entscheidung im Einzelfall“ anzusehen ist, sofern die Kunden der SCHUFA, wie beispielsweise Banken, ihm eine maßgebliche Rolle im Rahmen der Kreditgewährung beimessen. Bei der Restschuldbefreiung steht es im Widerspruch zur DSGVO, wenn private Auskunfteien solche Daten länger als das öffentliche Insolvenzregister (sechs Monate) speichern. |
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