Freigrenze für Sachbezüge |
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Für die Feststellung, ob die Freigrenze überschritten wird, sind sämtliche zu bewertenden Vorteile, die in einem Kalendermonat zufließen, zusammenzurechnen. Dabei sind auch die Sachbezüge einzubeziehen, die versteuert werden. Außer Betracht bleiben z. B. die zu bewertenden Vorteile aus der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, die mit den amtlichen Sachbezugswerten zu bewertende Unterkunft und Verpflegung sowie die zu erfassenden Zinsvorteile. Die monatliche Freigrenze darf nicht auf einen Jahresbetrag hochgerechnet werden. |
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