Arbeitsverhältnis zwischen nahen Angehörigen - Nebenleistungen |
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Dabei ist auch zu beachten, dass Nebenleistungen wie z. B. eine Direktversicherung oder die Überlassung eines betrieblichen Kfz im Arbeits-/Dienstvertrag festgehalten sind. Mit dem Problem der Kfz-Überlassung an nahe Angehörige hatte sich in jüngster Vergangenheit der Bundesfinanzhof zu befassen. Er kam zu folgendem Urteil: "Die Aufwendungen für im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen gewährte Nebenleistungen (wie die Kfz-Überlassung) können nur als betrieblich veranlasst abgezogen werden, wenn die Leistungen ausdrücklich vereinbart worden sind; eine entsprechende tatsächliche Handhabung oder die betriebliche Üblichkeit genügen nicht." (BFH-Urt. v. 23.9.1998 - XI R 1/98) |
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