Abzug von Stückzinsen aus Wertpapieren |
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Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt in einem Urteil die Auffassung der Oberfinanzdirektion Münster, die bereits 1997 in einer Verfügung mitteilte, dass bei Anschaffung von Wertpapieren kurz vor Jahresende (und Abzug der Stückzinsen als negative Kapitalerträge) mit alsbaldiger Veräußerung nach dem Jahreswechsel die Einkunftserzielungsabsicht überprüft werden soll. In seiner Entscheidung stellt der BFH fest: "Erwirbt ein Steuerpflichtiger am Ende eines Jahres Bundesobligationen, dann scheitert trotz bestehender Überschusserzielungsabsicht die Berücksichtigung der gezahlten Stückzinsen als negative Einnahmen dieses Jahres jedenfalls dann, wenn bereits im Zeitpunkt des Erwerbes feststeht, dass bis zur Veräußerung zu Beginn des Folgejahres - unter Einbeziehung der Vermögensebene - ein Verlust entstehen wird und sich dieses Wertpapiergeschäft nur mit Hilfe der Freibetragsregelung vorteilhaft auswirkt." |
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