Auch Selbstständige können sich in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichern |
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Ein Versicherungspflichtverhältnis können solche Personen auf Antrag begründen, die eine selbstständige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen und ausüben. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller
Das Arbeitslosengeld, das dafür gezahlt wird, bemisst sich im Regelfall an einem fiktiven Gehalt (Bemessung) und ist an weitere Voraussetzungen (z. B. einer Beitragszahlung von mindestens zwölf Monaten) geknüpft. Der Antrag muss spätestens innerhalb von einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit oder Beschäftigung, die zur freiwilligen Weiterversicherung berechtigt, gestellt werden. Wird diese Frist versäumt, entfällt die Möglichkeit der Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung. |
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