Publizitätsverstöße bei Kapitalgesellschaften ab 2007 strenger geahndet |
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Die Betreiber des Bundesanzeigers informieren bei Verstößen gegen die Publizitätspflicht das Bundesministerium für Justiz, das dann in der Sache automatisch tätig wird. Ein Antrag von Dritten (z. B. von Wettbewerbern) ist nicht mehr nötig. Betroffene haben dann sechs Wochen Zeit, ihre Zahlen vorzulegen, ansonsten wird das Ordnungsgeldverfahren eingeleitet. |
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