Beitragsbemessungsgrenzen und Sachbezugswerte 2013 |
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Der Beitragssatz für die Krankenversicherung beträgt 15,5 %. Davon tragen Arbeitgeber 7,3 % und Arbeitnehmer 8,2 %. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung erhöht sich auf 2,05 % bzw. bei Kinderlosen, die das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, auf 2,3 %; der Rentenversicherungsbeitragssatz reduziert sich auf 18,9 %. Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung beträgt weiterhin 3 %. Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind i. d. R. je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen. Bei der Krankenversicherung hat der Arbeitnehmer zusätzlich 0,9 % selbst zu tragen. Auch der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose (0,25 %) ist vom Arbeitnehmer allein zu tragen. Ausnahmen gelten für das Bundesland Sachsen. Der Arbeitnehmer trägt hier 1,525 % (bzw. kinderlose Arbeitnehmer nach Vollendung des 23. Lebensjahres 1,775 %) und der Arbeitgeber 0,525 % des Beitrags zur Pflegeversicherung. Sachbezugswerte 2013: Der Wert für Verpflegung wird ab 1.1.2013 auf 224 monatlich ange-hoben (Frühstück erhöht sich auf 48 , Mittag- und Abendessen auf je 88 ). Der Wert für die Unterkunft erhöht sich ebenfalls auf 216 . Bei einer freien Wohnung gilt grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis. Besonderheiten gelten für die Aufnahme im Arbeitgeberhaushalt bzw. für Jugendliche und Auszubildende und bei Belegung der Unterkunft mit mehreren Beschäftigten. |
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