Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen bei Einräumung einer Pkw-Nutzung |
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Dabei ist allerdings nach Auffassung des BFH auch zu beachten, dass geringfügige Abweichungen einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen sowohl bezüglich des Vertragsinhalts als auch bezüglich der Vertragsdurchführung für sich allein nicht stets zur steuerlichen Nichtanerkennung des Arbeitsverhältnisses führen müssen. Damit erkennt die BFH-Rechtsprechung auch die Überlassung eines Pkws im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses grundsätzlich an, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die konkreten Konditionen der Kfz-Gestellung im Einzelfall auch fremdüblich sind. Anmerkung: Im entschiedenen Fall hat das Finanzgericht die Fremdüblichkeit im Hinblick auf den vereinbarten Inhalt des Arbeitsverhältnisses (einfache Büro- und Reinigungsarbeiten), die geringe Höhe der Vergütung und die im Gegensatz dazu stehende uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit eines hochwertigen Pkws - mit im Übrigen nachvollziehbarer Begründung - verneint. |
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