Steuerliche Behandlung von Reisekosten bei Auslandsdienstreisen ab 1.1.2021 |
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Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend. |
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