Änderung des Schwellenwerts für monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen |
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Aufgrund einer ab 1.1.2025 geltenden Änderung im Umsatzsteuergesetz durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz ist die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Unternehmen mit einer Umsatzsteuerzahllast nun bis zu 9.000 € nur noch quartalsweise erforderlich. Betroffene Unternehmer sollten sich hierzu mit ihrem Steuerberater besprechen. |
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