Betriebsvermögensfreibetrag: Steuerliche Änderungen durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 |
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Für Betriebsvermögen, das zu Lebzeiten an die nachfolgende Generation übertragen wird bzw. durch Erbfall an den Erben übergeht, sieht das Erbschaftsteuergesetz einen Freibetrag sowie einen Bewertungsabschlag vor, die zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage bei der Ermittlung der Erbschafts- bzw. Schenkungsteuer führen. Durch das Hauhaltsbegleitgesetz wurde der Betriebsvermögensfreibetrag für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 31.12.2003 entsteht, von 256.000 Euro auf 225.000 Euro und der Bewertungsabschlag von 40 % auf 35 % verringert. |
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