Will der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer neben den üblichen
Zuwendungen auch ein Geschenk z. B. zum Jahresende überreichen, so
kann er eine besondere Pauschalbesteuerung nutzen. Geschenke an
Mitarbeiter können danach bis zu einer Höhe von 10.000
pro Jahr bzw. pro Arbeitnehmer vom Arbeitgeber mit 30 % pauschal besteuert
werden. Sie sind allerdings sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber
kann die Aufwendungen (für seine Arbeitnehmer) als Betriebsausgaben
ansetzen. |