Vorläufiger Rechtsschutz wegen Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuergesetzes
Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 21.11.2013 zu dem ab 2009 geltenden Erbschaftsteuergesetz entschieden, dass die Vollziehung eines Erbschaftsteuerbescheids wegen des beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Normenkontrollverfahrens auf Antrag des Steuerpflichtigen auszusetzen oder aufzuheben ist, wenn ein berechtigtes Interesse des Steuerpflichtigen (z. B. mangels Erwerbs liquider Mittel wie Bargeld oder Bankguthaben) an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.