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Oktober

Fehlender Kinderbetreuungsplatz - kein Schadensersatz für Verdienstausfall

Nach dem Gesetz hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege.

In einem vom Oberlandesgericht Dresden (OLG) am 26.8.2015 entschiedenen Fall verlangte eine Mutter Schadensersatz, da sie ihre Berufstätigkeit nicht wie geplant wieder aufnehmen konnte, da ihrem 2013 geborenen Sohn kein Platz in einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung stand.

Die Richter des OLG sprachen der Mutter keinen Anspruch auf Schadensersatz zu. Zwar hat die Stadtverwaltung die ihr obliegende Amtspflicht, dem Kind einen Platz in einer Kindertagesstätte zu verschaffen, verletzt. Die Mutter ist jedoch nicht geschützte Dritte dieser Amtspflicht und ihr steht kein eigener Anspruch auf Verschaffung eines Kindertagesstättenplatzes für ihr Kind zu. Der Wortlaut der gesetzlichen Bestimmung ist eindeutig. Nach dem unmissverständlichen Wortlaut der Vorschrift wird ausdrücklich und allein das Kind als Berechtigter genannt.

Fälligkeitstermine - Oktober 2015

  • Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli.-Zuschlag (mtl.): 12.10.2015
  • Sozialversicherungsbeiträge: 28.10.2015

Verzugszins / Basiszins

  • Verzugszinssatz ab 1.1.2002: (§ 288 BGB)

    Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern:
    Basiszinssatz + 5-%-Punkte

    Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen bis 28.7.2014):
    Basiszinssatz + 8-%-Punkte

    Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen ab 29.7.2014):
    Basiszinssatz + 9-%-Punkte
    zzgl. 40 € Pauschale

  • Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB
    maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen

    seit 01.07.2015 = - 0,83 %
    01.01.2015 - 30.06.2015 - 0,83 %
    01.07.2014 - 31.12.2014 - 0,73 %
    01.01.2014 - 30.06.2014 - 0,63 %
    01.07.2013 - 31.12.2013 - 0,38 %

Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter:
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Bundesbank/Zinssaetze/basiszinssatz.html

Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden!

Verbraucherpreisindex

Hinweis: Der Verbraucherpreisindex wird in fünfjährigem Abstand einer turnusmäßigen Überarbeitung unterzogen. Ab Januar 2013 erfolgt die Umstellung von der bisherigen Basis 2005 auf das Basisjahr 2010. Damit verbunden ist die Neuberechnung der Ergebnisse ab Januar 2010.

Verbraucherpreisindex (2010 = 100)

2015 Januar 105,5   2014 Januar 105,9
  Februar 106,5     Februar 106,4
  März 107,0     März 106,7
  April 107,0     April 106,5
  Mai 107,1     Mai 106,4
  Juni 107,0     Juni 106,7
  Juli 107,2     Juli 107,0
  August 107,2     August 107,0
  September       September 107,0
  Oktober       Oktober 106,7
  November       November 106,7
  Dezember       Dezember 106,7

2013 Januar 104,5   2012 Januar 102,8
  Februar 105,1     Februar 103,5
  März 105,6     März 104,1
  April 105,1     April 103,9
  Mai 105,5     Mai 103,9
  Juni 105,6     Juni 103,7
  Juli 106,1     Juli 104,1
  August 106,1     August 104,5
  September 106,1     September 104,6
  Oktober  105,9     Oktober 104,6
  November 106,1     November 104,7
  Dezember 106,5     Dezember 105,0


Ältere Verbraucherpreisindizes finden Sie im Internet unter:
http://www.destatis.de - Konjunkturindikatoren - Verbraucherpreise

 

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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.