Folgen Sie uns auf

Steuernews

Pauschalpreis­vereinbarung ist nicht gleich Festpreisvereinbarung

Die Vereinbarung einer Pauschalvergütung ist nicht mit der Vereinbarung einer Festvergütung gleichzusetzen. So kann eine Festvergütung auch so verstanden werden, dass der Auftragnehmer selbst bei unerwarteten Preissteigerungen an die vereinbarten Einheitspreise gebunden ist.

Rechnet der Auftragnehmer seine Leistung nach Einheitspreisen ab und beruft sich der Auftraggeber auf die Vereinbarung einer geringeren Pauschalvergütung, muss der Auftragnehmer die Vereinbarung einer Abrechnung nach Einheitspreisen darlegen und beweisen. Das gilt sowohl für VOB/B-Verträge als auch für Werkverträge. Es sollte daher bei Vertragsabschluss auf die genaue Formulierung geachtet werden.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.