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April

Höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege

Auf Grundlage der Empfehlung der letzten Pflegekommission wurde eine Staffelung der Mindestlöhne nach Qualifikationsstufe vorgenommen. Diese Staffelung wird beibehalten und die Pflegekommission hat sich nun einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt. Danach steigen die Mindestlöhne ab dem 1.9.2022 in 3 Schritten:

  Pflegehilfskräfte Qualifizierte
Pflegehilfskräfte
(mind. 1-jährige Ausbildung)
Pflegefachkräfte
ab 1.9.2022 13,70 € 14,60 € 17,10 €
ab 1.5.2023 13,90 € 14,90 € 17,65 €
ab 1.12.2023 14,15 € 15,25 € 18,25 €


Die Pflegekommission empfiehlt außerdem für Beschäftigte in der Altenpflege mit einer 5-Tage-Woche einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus (2022 – 7 Tage; 2023 und 2024 – jeweils 9 Tage).

Elektronischer Abruf einer AU für Arbeitgeber verzögert sich

Seit dem 1.1.2022 läuft die Testphase des elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungsverfahrens (eAU) durch die Arbeitgeber. Geplant war, dass dies ab dem 1.7.2022 für alle Arbeitgeber verpflichtend sein sollte. Am 18.2.2022 hat der Deutsche Bundestag jedoch eine Verlängerung der Testphase bis mindestens 31.12.2022 beschlossen. Somit kommt die eAU für die Arbeitgeber verpflichtend frühestens zum 1.1.2023.

Vorfahrt eines Busses bei Abfahrt von einer Haltestelle

Ein Fahrzeug muss jede Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen, wenn es vom Fahrbahnrand auf die Fahrbahn einfährt. Fährt ein Linienbus aber von einer Haltestelle ab, müssen Fahrzeuge auf der Fahrbahn nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) nötigenfalls warten.

Das Oberlandesgericht Celle (OLG) entschied am 10.10.2021 zu folgendem Sachverhalt: Im November 2019 wollte ein Autofahrer an einer Haltestelle an einem Bus vorbeifahren. Während des Vorbeifahrens fuhr der Bus auf die Fahrbahn und es kam zu einem Zusammenstoß. Der Schaden betrug ca. 10.000 €. Der Busfahrer behauptete den linken Blinker eingeschaltet zu haben, konnte dieses aber nicht beweisen.

Die Richter entschieden, dass der Busunternehmer dem Halter des Pkw den überwiegenden Teil seines Schadens ersetzen muss. Die StVO schränkt zwar den Vorrang des fließenden Verkehrs ein, sodass eine Behinderung durch das Anfahren eines Busses hinzunehmen ist. Dafür muss der Fahrer des Busses aber den Blinker rechtzeitig setzen und sich vergewissern, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht stark bremsen müssen.

Fälligkeitstermine - April 2022

Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli.-Zuschlag (mtl.): 11.4.2022
Sozialversicherungsbeiträge: 27.4.2022

Basiszins / Verzugszins

    • Verzugszinssatz seit 1.1.2002: (§ 288 BGB)

      Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern:
      Basiszinssatz + 5-%-Punkte

      Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen bis 28.7.2014):
      Basiszinssatz + 8-%-Punkte

      Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen ab 29.7.2014):
      Basiszinssatz + 9-%-Punkte
      zzgl. 40 € Pauschale

 

  • Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB
    maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen

    seit 01.07.2016 = - 0,88 %
    01.01.2016 - 30.06.2016 - 0,83 %
    01.07.2015 - 31.12.2015 - 0,83 %
    01.01.2015 - 30.06.2015 - 0,83 %
    01.07.2014 - 31.12.2014 - 0,73 %
    01.01.2014 - 30.06.2014 - 0,63 %
    01.07.2013 - 31.12.2013 - 0,38 %

Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter:
www.destatis.de - Themen - Konjunkturindikatoren - Verbraucherpreise - Preisindizes im Überblick

Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden!

 

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