Regulierung der Honorarberatung über Geldanlagen durch die Bundesregierung
Regulierung der Honorarberatung über Geldanlagen durch die Bundesregierung |
Das Bundeskabinett hat am 19.12.2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz soll einen weiteren Baustein im neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte darstellen und die Anlegerrechte stärken. Die Erfahrung der Bundesregierung hat gezeigt: Provisionsbasierte Beratung kann Fehlanreize setzen. Anleger wurden oftmals schlecht beraten und Risiken bestimmter Produkte verschleiert. Dieses Gesetz stärkt die unabhängige Honorarberatung. Honorarberater dürfen keine Provisionen von Produktanbietern oder Dritten behalten, deren Produkte sie vermitteln. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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