Februar
Telefonkosten als Werbungskosten bei längerer Auswärtstätigkeit |
Kosten für Telefongespräche, die während einer Auswärtstätigkeit von mindestens einer Woche Dauer anfallen, können als Werbungskosten abzugsfähig sein. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 5.7.2012. |
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Neue Auslandsreisekosten ab 2013 |
Das Bundesfinanzministerium teilt in seinem Schreiben vom 17.12.2012 die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für Auslandsdienstreisen, die ab dem 1.1.2013 zur Anwendung kommen, mit. Diese können Sie im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de herunterladen. |
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Pauschalsteuer auf "Aufmerksamkeiten" für Kunden zweifelhaft? |
Kleine Aufmerksamkeiten erhalten die Freundschaft und die Beziehung zu den Kunden. Solche "Sachzuwendungen" an Kunden bzw. Geschäftsfreunde dürfen bis zu 35 € ohne Umsatzsteuer (falls der Schenkende zum Vorsteuerabzug berechtigt ist) im Jahr und pro Empfänger als Betriebsausgaben abgezogen werden. |
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Die Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen muss "zeitnah" sein |
Ein Unternehmer kann die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Bei richtlinienkonformer Auslegung wird für das Unternehmen eine Leistung nur bezogen, wenn sie zur (beabsichtigten) Verwendung für Zwecke einer nachhaltigen und gegen Entgelt ausgeübten Tätigkeit bezogen wird, die im Übrigen steuerpflichtig sein muss, damit der Vorsteuerabzug nicht ausgeschlossen ist. |
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Leistungen an einen Unternehmer für dessen privaten Bereich |
Bislang enthält der Umsatzsteueranwendungserlass keine Aussagen zum Nachweis der unternehmerischen Verwendung von Leistungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für das Unternehmen bestimmt sind. Das Bundesfinanzministerium (BMF) konkretisiert nunmehr in seinem Schreiben vom 30.11.2012 den Sachverhalt - der insbesondere innergemeinschaftliche Leistungen bzw. Leistungen mit Auslandsbezug betrifft - wie folgt: |
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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.