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Mehr Rechte für unverheiratete Väter

Mehr Rechte für unverheiratete Väter

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung vom 1.3.2013 das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern gebilligt. Das Gesetz erweitert die Rechte des unverheirateten Vaters im Bereich der elterlichen Sorge, die bisher der Mutter allein zustand, wenn die Eltern nicht die gemeinsame Sorge vereinbart hatten. Zukünftig kann das Familiengericht diese auch dann übertragen, wenn nur ein Elternteil einen entsprechenden Antrag stellt. Dabei soll es regelmäßig die Übertragung der gemeinsamen Sorge beschließen, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.