Kosten einer Betriebsveranstaltung sind erst bei Überschreiten einer Freigrenze Arbeitslohn
Kosten einer Betriebsveranstaltung sind erst bei Überschreiten einer Freigrenze Arbeitslohn |
Zuwendungen des Arbeitgebers sind nicht als Arbeitslohn zu versteuern, wenn sie nicht der Entlohnung des Arbeitnehmers dienen. Dies kann bei Leistungen aus Anlass von Betriebsveranstaltungen der Fall sein, wenn diese Veranstaltungen der Förderung des Kontakts der Arbeitnehmer untereinander dienlich sind. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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