Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1.7.2013
Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1.7.2013 |
Ab dem 1.7.2013 werden die geschützten Beträge, die bei einer Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte nicht gepfändet werden dürfen, erhöht. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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