Geringere Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnung
Geringere Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnung |
Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 werden mit Rückwirkung ab dem 1.7.2011 die bislang sehr hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen reduziert und so Bürokratiekosten der Wirtschaft in Milliardenhöhe abgebaut. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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