Januar
Neuregelung der steuerlichen Behandlung von verbilligten Mietverhältnissen (an Angehörige) |
Wird eine Wohnung zu einem verbilligten Mietpreis - etwa an Angehörige - vermietet, kann der Vermieter alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Wohnung - unter weiteren Voraussetzungen - in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen. Voraussetzung hierfür war bis 2004, dass die vereinbarte Miete mindestens 56 % (vorher 50 %) der ortsüblichen Miete betrug. |
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Gesetzgeber will Kosten für Erststudium nicht als Werbungskosten zulassen |
Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium sollen auch in Zukunft nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich berücksichtigt werden können. |
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Kein erleichterter Nachweis von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen |
Die Einkommensteuer wird auf Antrag ermäßigt, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (sog. außergewöhnliche Belastung) erwachsen. Hierzu gehören insbesondere auch Krankheitskosten
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Geringere Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnung |
Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 werden mit Rückwirkung ab dem 1.7.2011 die bislang sehr hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen reduziert und so Bürokratiekosten der Wirtschaft in Milliardenhöhe abgebaut. |
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Grenze bei der Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten dauerhaft auf 500.000 € angehoben |
Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde ("Soll-Versteuerung"). Auf die Bezahlung der Leistung durch den Kunden kommt es dabei nicht an. |
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- Familienpflegezeit startet am 1.1.2012
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- Zeugnis - verschlüsselte Formulierung
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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.