Januar
Innergemeinschaftliche Lieferungen: Qualifizierte Abfrage der USt-Identifikationsnummer nicht vergessen! |
Wer die Umsatzsteuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Lieferung/Leistung in Anspruch nehmen will, muss u. a. nachweisen, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), die vom Abnehmer als Nachweis seiner Unternehmereigenschaft vorgelegt wird, im Zeitpunkt der Lieferung Gültigkeit hat. Es reicht nicht aus, wenn die USt-IdNr. im Zeitpunkt des Umsatzes vom Abnehmer lediglich beantragt wurde. Zuständig für die Überprüfung der USt-IdNr. ist das Bundeszentralamt für Steuern. Die Behörde bestätigt auf Anfrage z. B. über das Internet unter http://evatr.bff-online.de/eVatR die Gültigkeit einer USt-IdNr. |
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Die Sozialversicherungsgrenzen und Sachbezugswerte 2012 |
Mit den neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung werden die für das Versicherungsrecht sowie für das Beitrags- und Leistungsrecht in der Sozialversicherung maßgebenden Grenzen bestimmt. Für das Jahr 2012 gelten folgende Rechengrößen:
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Familienpflegezeit startet am 1.1.2012 |
Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal 2 Jahren auf bis zu 15 Stunden wöchentlich reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Wird zum Beispiel die Arbeitszeit in der Pflegephase auf 50 % reduziert, erhalten die Beschäftigten weiterhin 75 % des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75 % des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. |
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Mehrmalige Inanspruchnahme der Pflegezeit |
Gemäß dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) sind Beschäftigte, in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Die Pflegezeit beträgt für jeden pflegebedürftigen nahen Angehörigen höchstens 6 Monate. |
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Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis darf keine Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen (Grundsatz der Zeugnisklarheit). |
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- Betriebsübergang - Widerspruch des Arbeitnehmers
- Erforderlicher Inhalt eines Kündigungsschreibens bei einer Eigenbedarfskündigung
- Firmenfortführung - Anforderungen an Haftungsausschluss
- Zustimmungsbedürftigkeit des Ehegatten bei Belastung eines Grundstücks
- Besserer Schutz gegen überzogene Abmahnungen
- Steuertermine / Basiszinssatz / Verzugszinssatz
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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.