Gelöschte GmbH weder prozess- noch parteifähig
Legt der einzige Geschäftsführer einer GmbH sein Amt nieder, ist eine gegen die Gesellschaft gerichtete Klage mangels gesetzlicher Vertretung unzulässig. Eine GmbH, deren einziger Geschäftsführer sein Amt niedergelegt hat, ist nicht mehr prozessfähig. Sie hat mit der Amtsniederlegung ihren gesetzlichen Vertreter verloren. Der Mangel der Prozessfähigkeit kann jedoch durch Bestellung eines Notgeschäftsführers oder eines Prozesspflegers geheilt werden. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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