Ertragsteuerliche Behandlung von Erstattungs- und Nachzahlungszinsen bei der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
Ertragsteuerliche Behandlung von Erstattungs- und Nachzahlungszinsen bei der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer |
Mit Urteil vom 15.06.2010 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Erstattungszinsen beim Empfänger nicht der Besteuerung unterliegen, soweit sie auf Steuern entfallen, die nicht abziehbar sind. Nach Auffassung des BFH regelt das Einkommensteuergesetz für bestimmte Steuern nicht lediglich ein gesetzliches Abzugsverbot, vielmehr weist die Norm diese Steuern schlechthin dem nicht steuerbaren Bereich zu. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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