Zumutbare Belastung bei den Krankheitskosten verfassungswidrig?
Zumutbare Belastung bei den Krankheitskosten verfassungswidrig? |
Das "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" regelt den Sonderausgabenabzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge neu. Die Versicherungsbeiträge für die Basisversicherung sind nun unbeschränkt als Sonderausgaben abziehbar. Auch wenn die Krankenversicherung grundsätzlich sämtliche Aufwendungen für die Basisversorgung abdeckt, bleiben speziell in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Inanspruchnahme bestimmter Leistungen Zuzahlungen durch den Versicherten zu leisten. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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