Luxushandy keine Betriebsausgabe
Luxushandy keine Betriebsausgabe |
Mit Urteil vom 14.7.2011 hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) zur Frage der Angemessenheit von Betriebsausgaben Stellung genommen. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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