Oktober
EuGH-Vorlage zum Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen |
Während im Regelfall der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer abzuführen hat, schuldet u. a. für Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen, der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, wenn er selbst ebenfalls solche Leistungen erbringt. Die Regelung beruht auf der Ermächtigung des Rates vom 30.3.2004 zum Reverse-Charge-Verfahren "bei der Erbringung von Bauleistungen an einen Steuerpflichtigen". |
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Ferienhaus nicht von der Erbschaftsteuer befreit |
Zuwendungen unter Lebenden, mit denen ein Ehegatte dem anderen Ehegatten Eigentum oder Miteigentum an einem im Inland gelegenen, zu eigenen Wohnzwecken genutzten Haus (Familienwohnheim) verschafft, sind erbschaftsteuerbefreit. |
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Annahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zwischen Ehegatten |
Die Annahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zwischen Ehegatten bzw. einer Kapitalgesellschaft, die vom Ehemann beherrscht wird, und seiner Ehefrau darf und muss davon abhängig gemacht werden, dass die Beschäftigung auch tatsächlich im vereinbarten Umfang ausgeübt worden ist. Es reicht nicht, dass die Beschäftigung ernstlich vereinbart und angemessen entlohnt wird. |
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Gesetzliche Unfallversicherung bei einer Betriebsfeier |
In vielen Unternehmen werden regelmäßig Betriebsausflüge unternommen oder Betriebsfeiern veranstaltet. Diese dienen i. d. R. dem Zweck, das Betriebsklima und die Verbundenheit der Belegschaft zu fördern und damit auch die Arbeitsfreude und die Leistungsfähigkeit zu steigern. Zur Frage des Versicherungsschutzes bei solchen Veranstaltungen hat die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft klargestellt, dass ein Betriebsausflug oder eine Betriebsfeier zur Arbeit zählt. Sie stehen daher unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. |
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Kündigung wegen verspäteter Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit |
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat mit Urteil v. 17.8.2011 entschieden, dass wiederholte Verletzungen der Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit nach erfolgter Abmahnung eine ordentliche Kündigung rechtfertigen können. |
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- Erlaubte Tätigkeiten während Arbeitsunfähigkeit
- Befristung von Urlaubsansprüchen
- Änderungen zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
- Platzmietpauschale bei Verkauf eines gebrauchten Pkw
- Veranstalter eines "Public-Viewing-Events" haftet
- BAföG-Förderung bei mehrfachem Wechsel des Studienfachs
- Steuertermine / Basiszinssatz / Verzugszinssatz
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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.