An- bzw. Verrechnung der Sondervorauszahlung bei der Umsatzsteuer
An- bzw. Verrechnung der Sondervorauszahlung bei der Umsatzsteuer |
Zahllast der Umsatzsteuer-Voranmeldung des letzten Voranmeldungszeitraums im Besteuerungszeitraum (regelmäßig im Monat Dezember) voll angerechnet. Führte die Anrechnung der Sondervorauszahlung zu einem Überschuss, wurde dieser an den Unternehmer erstattet.
Eine Erstattung bzw. Verrechnung soll dann erst vorgenommen werden, wenn die Umsatzsteuer-Jahreserklärung dem Finanzamt vorliegt. Dies gilt auch in Insolvenzfällen. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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