Juni
Jahressteuergesetz 2010 in Planung |
Im Verlauf des Jahres 2009 ergab sich in vielen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf, der wegen des Endes der 16. Legislaturperiode in der zweiten Jahreshälfte 2009 nicht mehr umgesetzt werden konnte. Das Jahressteuergesetz 2010 greift diesen Gesetzgebungsbedarf auf und ergänzt ihn um weitere zwischenzeitlich erforderlich gewordene Maßnahmen. Inhaltlich hervorzuheben sind u. a. folgende steuerliche Regelungen bzw. Regelungsbereiche:
Darüber hinaus sind noch weitere Änderungen geplant. Über die wichtigsten Neuregelungen informieren wir Sie nach Vorliegen konkreterer Informationen. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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Bundesfinanzhof bestätigt mehrfache Anwendung der 1-%-Regelung |
Führt der Steuerpflichtige kein Fahrtenbuch, so ist der private Nutzungsanteil eines betrieblichen Fahrzeugs pauschal mit 1 % des inländischen Listenpreises zu bemessen. Fraglich war bis jetzt, ob die Regelung auf alle zum Betriebsvermögen gehörenden Kraftfahrzeuge einzeln, also mehrfach anzuwenden ist, wenn nur eine Person die Fahrzeuge auch privat nutzt. Die Finanzverwaltung hatte für diesen Fall die Anweisung erlassen, die 1-%-Regelung nur einmal anzuwenden, und zwar für das Fahrzeug mit dem höchsten Listenpreis. Diese Anweisung hat sie zwischenzeitlich mit Schreiben vom 18.11.2009 - mit Wirkung ab 1.1.2010 - korrigiert. |
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Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust - BFH begegnet Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung |
Nach dem sog. Halbeinkünfteverfahren (seit 2009 Teileinkünfteverfahren) sind Erträge und auch Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nur zur Hälfte (seit 2009 zu 60 %) steuerpflichtig. Wird demnach nur eine Hälfte steuerlich berücksichtigt, ist die jeweils andere Hälfte der Einnahmen steuerfrei. Der Gesellschafter kann die hiermit in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Ausgaben auch nur zur Hälfte absetzen. Die Frage, wie Veräußerungsverluste zu behandeln sind, wenn keine Einnahmen anfallen, war in der Praxis höchst umstritten. |
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Zusammenfassende Meldung bei innergemeinschaftlicher Warenlieferung |
Die Verpflichtung zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und Dreiecksgeschäften wird ab dem 1.7.2010 von bisher quartalsweise auf monatlich verkürzt. Gleichzeitig wird die Frist zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen vom 10. auf den 25. Tag nach Ablauf des Kalendermonats verlängert. Die bisher geltende Regelung, wonach Unternehmer mit Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung diese auch für die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung in Anspruch nehmen können, wurde jedoch gestrichen, was per Saldo zu einer Verkürzung der Frist führt. |
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An- bzw. Verrechnung der Sondervorauszahlung bei der Umsatzsteuer |
Zahllast der Umsatzsteuer-Voranmeldung des letzten Voranmeldungszeitraums im Besteuerungszeitraum (regelmäßig im Monat Dezember) voll angerechnet. Führte die Anrechnung der Sondervorauszahlung zu einem Überschuss, wurde dieser an den Unternehmer erstattet.
Eine Erstattung bzw. Verrechnung soll dann erst vorgenommen werden, wenn die Umsatzsteuer-Jahreserklärung dem Finanzamt vorliegt. Dies gilt auch in Insolvenzfällen. |
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- Neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Krankenversicherung durch das Bürgerentlastungsgesetz
- Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung zur Überprüfung der Wohnverhältnisse
- Flexible Preisangaben in Reisekatalogen zulässig
- Rechtliche Probleme für deutsche Reiseleiter in Mitgliedstaaten
- Versandkosten bei Widerruf des Vertrages
- Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen durch Geschäftsführer
- Unwirksame Klauseln zu Schönheitsreparaturen
- Keine Ausschlussfrist für Nebenkostenabrechnung bei Geschäftsraummiete
- Karenzentschädigung - "überschießendes" Wettbewerbsverbot
- Urlaubsabgeltung bei Kündigung während des Kalenderjahres
- Arbeitszeitbetrug als Kündigungsgrund
- Mehr Rechtsschutz bei überlangen Prozessen
- Steuertermine / Basiszinssatz / Verzugszinssatz
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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.