Steuervergünstigung bei der Erbschaftsteuer entfällt auch beim Zwangsverkauf des Betriebes
Steuervergünstigung bei der Erbschaftsteuer entfällt auch beim Zwangsverkauf des Betriebes |
Der Freibetrag und der verminderte Wertansatz für das Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer werden u. a. gewährt, wenn inländisches Betriebsvermögen beim Erwerb von Todes wegen auf den Erwerber übergeht. Inländisches Betriebsvermögen ist auch das einem freien Beruf dienende Vermögen. Das Betriebsvermögen bei freiberuflicher Tätigkeit umfasst insoweit die Wirtschaftsgüter, die der Ausübung des freien Berufs dienen. Ertragsteuerlich wird beim Tod eines Freiberuflers dessen Betrieb nicht zwangsweise aufgegeben, sondern geht trotz der höchstpersönlichen Natur der Tätigkeit als freiberuflicher Betrieb auf die Erben über. Diese Beurteilung ist auch für die Betriebsvermögenseigenschaft maßgebend. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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