Nach Verkauf einer Kapitalbeteiligung anfallende Darlehenszinsen als nachträgliche Werbungskosten abziehbar
Nach Verkauf einer Kapitalbeteiligung anfallende Darlehenszinsen als nachträgliche Werbungskosten abziehbar |
In Abkehr von seiner Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 16.3.2010 den Abzug von Schuldzinsen zugelassen, die nach der Veräußerung einer sog. wesentlichen Kapitalbeteiligung anfallen, weil der Verkaufserlös nicht zur Tilgung des bei Anschaffung der Beteiligung aufgenommenen Darlehens ausreicht. |
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