Mandanten, die ihre steuerliche Beratung durch eine zusätzliche betriebswirtschaftliche Beratung ergänzen, erhalten einen erheblichen Mehrwert. Im Unterschied zu anderen Anbietern betriebswirtschaftlicher Beratung hat der Steuerberater ein Dauermandatsverhältnis mit guten persönlichen Kontakten zu seinen Mandanten und detaillierten Erkenntnissen über die betrieblichen, finanziellen und persönlichen Verhältnisse seiner Mandanten und ihrer Unternehmen. Dementsprechend ist auch seine betriebswirtschaftliche Beratung nicht nur auf kurzfristigen, einmaligen Erfolg, sondern auf längerfristige, dauerhafte Wirkung ausgerichtet.
Betriebswirtschaftliche Analysen
- Analysen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen und Jahresabschlüssen
- Entwicklung und Einführung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen
- Schwachstellenanalysen
- Rating-Beratung (Basel II, III bzw. IV)
Entwicklung und Einrichtung von Unternehmensplanungen und Controlling-Konzepten
- Individuelle Chefinformation
- Entwicklung von Kostenstellenrechnungen
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Erstellung von Erfolgs- und Liquiditätsplanungen
- Überwachung durch monatliche Controlling-Berichte
- Existenzgründungs- und Erweiterungsberatungen
- Erstellung betrieblicher und privater Mindestumsatz- und Gewinnbedarfsrechnungen
EDV-Beratung und -Service
- Konzeption und Einführung betriebsinterner EDV-Organisationen im Rechnungswesen
- Durchführung von GoBD-Prüfungen und Erstellen von Verfahrensdokumentationen
- Vernetzung von Mandantendaten mit dem Rechnungswesen des Steuerberaters
- GDPdU-Beratung für Betriebsprüfungen
- Schnittstellenberatung zwischen Warenwirtschafts-, Zeiterfassungs- und Buchhaltungssystemen sowie verschiedener Buchhaltungssysteme untereinander
- Durchführung von IT-Systemprüfungen
- Bereitstellung von Serverkapazitäten mit Rechnungswesenanwendungen
- Bereitstellung von Auswertungen und Tools im Mandanten-Online-Portal
Vorbereitung und Betreuung von Investitionsvorhaben
- Beratung bei privaten Immobilieninvestitionen und Vermögensübertragungen
- Erarbeitung von Finanzierungseckdaten und Finanzierungsplänen einschließlich Kontrolle
- Vorbereitung und Unterstützung von Bankgesprächen
- Beratung und Unterstützung zur Erfüllung der Offenlegungspflicht nach § 18 KWG
- Nutzung von Wirtschaftsförderungsmaßnahmen
Fördermittelberatung
- Erstellung eines individuellen Fördermittelprogramms (z.B. Investitionszuschüsse, Investitionszulagen, F&E-Förderung, Förderung von Messen und Ausstellungen, Exportförderung, Existenzgründungsprogramme, Förderkredite)
- Optimierung der Förderungsgrundlagen
- Begleitung bei der formellen Umsetzung durch Zusammenarbeit mit Behörden und Banken
- Prüfung der Förderberechtigung
- Antragsstellung
- Bescheidkontrolle
- Mittelabruf
- Prüfung von Verwendungsnachweisen
- Erfüllung von Mitwirkungspflichten
- Sonstige Korrespondenzen
Sanierung
- Erarbeitung und Durchführung von Sanierungskonzepten und deren betriebswirtschaftliche Begleitung
- Untersuchung und Darstellung von Turnaround-Potenzialen