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Steuernews

Recht auf Urlaub für Minijobber

Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz als Teilzeitbeschäftigte und haben damit wie jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Bei einer 6-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage im Jahr, die tatsächliche Anzahl der Urlaubstage muss jedoch auf die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten wöchentlichen Werktage umgerechnet werden.

Berechnung des Urlaubsanspruchs: Individuelle Arbeitstage pro Woche x 24 : 6 = Urlaubstage. Da Minijobber wegen des Grundsatzes der Gleichbehandlung nicht ohne sachlichen Grund benachteiligt werden dürfen, kann der Urlaubsanspruch höher ausfallen, wenn der Arbeitgeber ihren vollzeitbeschäftigten Kollegen einen längeren Jahresurlaub gewährt.

Beispiel: Einem Arbeitnehmer, der 5 Tage die Woche arbeitet, stehen 20 Urlaubstage (5 × 24 : 6) im Jahr zu, auch wenn er insgesamt nur 10 Stunden die Woche arbeitet. Leistet er diese 10 Stunden dagegen an 2 Werktagen in der Woche ab, stehen ihm nur 8 Urlaubstage zur Verfügung (2 × 24 : 6).

 

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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.