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Steuernews

Selbstbedienungskasse getäuscht - Diebstahl begangen

Wer das Lesegerät einer Selbstbedienungskasse mit einem falschen Strichcode "täuscht" und so für seine Ware einen zu geringen Preis bezahlt, begeht einen strafbaren Diebstahl. Das haben die Richter des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 8.8.2013 entschieden.

In dem Fall aus der Praxis hatte ein Kunde in einem Supermarkt die Zeitschrift "Playboy" im Wert von 5 € an der Selbstbedienungskasse mit nur 1,20 € "bezahlt", indem er an der Kasse nicht den Strichcode des Playboy, sondern den aus einer "WAZ" herausgerissenen Strichcode über den geringeren Betrag von 1,20 € eingescannt hatte. Auf dieselbe Art und Weise hatte er kurz darauf einen "Stern" im Wert von 3,40 € für 1,20 € "eingekauft".

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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