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Steuernews

Fehlender Kinderbetreuungsplatz - kein Schadensersatz für Verdienstausfall

Nach dem Gesetz hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege.

In einem vom Oberlandesgericht Dresden (OLG) am 26.8.2015 entschiedenen Fall verlangte eine Mutter Schadensersatz, da sie ihre Berufstätigkeit nicht wie geplant wieder aufnehmen konnte, da ihrem 2013 geborenen Sohn kein Platz in einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung stand.

Die Richter des OLG sprachen der Mutter keinen Anspruch auf Schadensersatz zu. Zwar hat die Stadtverwaltung die ihr obliegende Amtspflicht, dem Kind einen Platz in einer Kindertagesstätte zu verschaffen, verletzt. Die Mutter ist jedoch nicht geschützte Dritte dieser Amtspflicht und ihr steht kein eigener Anspruch auf Verschaffung eines Kindertagesstättenplatzes für ihr Kind zu. Der Wortlaut der gesetzlichen Bestimmung ist eindeutig. Nach dem unmissverständlichen Wortlaut der Vorschrift wird ausdrücklich und allein das Kind als Berechtigter genannt.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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