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Steuernews

Kundenzahlungen auf das private Bankkonto des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers

Kundenzahlungen auf ein privates Bankkonto des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH sind als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) zu erfassen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 21.10.2014 entschieden.

Eine vGA liegt immer dann vor, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil im Sinne einer bei ihr eintretenden Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zuwendet, diese Zuwendung ihren Anlass oder zumindest ihre Mitveranlassung im Gesellschaftsverhältnis hat und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht. Das ist in der Regel der Fall, wenn ein gewissenhafter Geschäftsführer diesen Vorteil einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte.

Mit dem Eingang der Zahlungen auf dem Privatkonto des Gesellschafter-Geschäftsführers hat dieser die Verfügungsgewalt über die Beträge und damit einen Vermögensvorteil zulasten der GmbH erlangt.

Allein aus dem Umstand, dass der Steuerpflichtige als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH mit den eingegangenen Beträgen auch Verbindlichkeiten der GmbH gegenüber Dritten getilgt hat, kann nicht auf eine entsprechende klar und eindeutig im Voraus getroffene Vereinbarung geschlossen werden.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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