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Steuernews

Anhebung des Grund- und Unterhaltsfreibetrages, Kindergeldes und Kinderzuschlags ab 2017

Mit einem vom Bundeskabinett am 12.10.2016 beschlossenen Gesetz sollen die nach den Vorgaben des Existenzminimumberichts verfassungsrechtlich gebotenen Anhebungen des steuerlichen Grund-, Unterhaltshöchst- und Kinderfreibetrags zum 1.1.2017 umgesetzt werden. Entsprechend erhöht sich auch das Kindergeld. Daneben will der Gesetzgeber durch die Änderung der Steuertarife die sog. kalte Progression mildern und an die Inflationsrate anpassen.

Die von der Bundesregierung bekannt gegebenen Zahlen lauten:

 
2016
ab 2017
ab 2018
Grundfreibetrag/Unterhaltshöchstbetrag
8.652 €
8.820 €
9.000 €
Kinderfreibetrag
4.408 €
4.716 €
4.788 €
Kindergeld
1. und 2. Kind
190 €
192 €
194 €
3. Kind
196 €
198 €
200 €
4. Kind und weitere
221 €
223 €
225 €
Kinderzuschlag
max. 160 €
max. 170 €
max. 170 €


Über die weiteren geplanten Änderungen werden wir Sie nach Verabschiedung des Gesetzes weiter auf dem Laufenden halten.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.