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Steuernews

Kein weltweiter Versicherungsschutz durch gesetzliche Krankenkassen

In einem vom Bundessozialgericht (BSG) entschiedenen Fall versicherte eine Krankenkasse bei einem privaten Krankenversicherer ihre Mitglieder und deren familienversicherten Angehörigen weltweit bei Auslandsreisen gegen Krankheitskosten. Das Bundesversicherungsamt bat nach anfänglicher Duldung um Beendigung des Vertrags, beriet die Krankenkasse aufsichtsrechtlich und verpflichtete sie, den Gruppenversicherungsvertrag unverzüglich zu beenden.

Die Richter des BSG entschieden mit ihrem Urteil vom 31.5.2016, dass die Krankenkasse mit dem Gruppenversicherungsvertrag zusätzliche, nicht durch Gesetz zugelassene Leistungen übernahm. Hierzu hätte es einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung bedurft, an der es fehlt. Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich bei Bedarf selbst ergänzend mit weltweitem Schutz bei Auslandsreisen absichern.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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