Folgen Sie uns auf

Steuernews

Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wird ab 2017 Realität

Der Bundesrat hat am 17.6.2016 dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zugestimmt. Damit soll das Steuerverfahren ab 2017 von der Steuererklärung über den Steuerbescheid bis hin zu einem möglichen Rechtsbehelf vollständig elektronisch erledigt werden können. Papierbelege - wie beispielsweise Spendenquittungen - müssen künftig nicht mehr eingereicht, sondern nur noch aufbewahrt werden.

Wird eine Steuererklärung verspätet eingereicht, droht künftig ein Zuschlag. Der Verspätungszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung 0,25 % der festgesetzten Steuer. Er beträgt aber mindestens 25 € für jeden angefangenen Monat der Verspätung. Steuerpflichtige haben jedoch 2 Monate länger Zeit ihre Steuererklärung einzureichen.

Anmerkung: Zu den einzelnen Regelungen lesen Sie bitte auch den Beitrag Nr. 1 in der Juli-Ausgabe 2016. Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass die Neuregelungen - insbesondere die Verlängerung der Steuererklärungsfrist für nicht beratene Steuerpflichtige von 5 auf 7 Monate - erst ab Veranlagungszeitraum 2018 anzuwenden sind.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website.

Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.